Was gilt bei mir?
Hundegesetz Thüringen: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Deine Pflichten Haftpflicht Quellen
Rasseliste in Thüringen: keine
Gute Nachricht: Thüringen führt keine Rasseliste. Kein Hund gilt hier allein wegen seiner Rasse als gefährlich — entscheidend ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Tieres. KEINE Kategorien, KEINE Rasseliste — seit dem 20. Februar 2018 gilt kein Hund mehr allein wegen seiner Rasse als gefährlich. Die frühere Rasseliste in § 3 Abs. 2 wurde durch eine reine Einzelfallprüfung ersetzt. Gefährliche Hunde sind nur noch solche, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde im Einzelfall nach Durchführung eines Wesenstests gemäß § 9 ThürTierGefG festgestellt hat — Anknüpfungsp
Rechtsgrundlage: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 22. Juni 2011 (GVBl. Nr. 6/2011 S. 93), in Kraft seit 1. September 2011. Die Rasseliste in § 3 Abs. 2 a.F. wurde durch das Änderungsgesetz vom 12. Februar 2018 (GVBl. S. 1) abgeschafft, wirksam ab 20. Februar 2018. Zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 281), in Kraft seit 1. Januar 2025. Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Thüringen
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Nach § 5 ThürTierGefG ist der Sachkundenachweis (erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung) Voraussetzung für die nach § 4 erforderliche behördliche Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes. Weitere Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1: Mindestalter 18 Jahre, erforderliche Zuverlässigkeit (keine schweren Straftaten im Zusammenhang mit der Tierhaltung, keine Sucht- oder schwere psychiatrische Erkrankung), Nachweis der Haftpflichtversicherung, Nachweis eines besonderen wissenschaftlichen oder beruflichen Bedürfnisses beim Erwerb eines gefährlichen Hundes sowie Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung. Ergänzend gilt die Thüringer Sachkundeverordnung.
Leinenpflicht
KEINE landesweite Leinenpflicht für alle Hunde. Das ThürTierGefG regelt Leinen- und Maulkorbpflichten für gefährliche Hunde; für alle übrigen Hunde bestimmen Städte und Gemeinden die Leinenpflicht in eigenen Satzungen bzw. Gefahrenabwehrverordnungen. Brut- und Setzzeit: keine Regelung im ThürTierGefG; entsprechende Anleinpflichten ergeben sich aus Wald-, Jagd- und Naturschutzrecht sowie kommunalen Verordnungen. NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: Ob das Thüringer Waldgesetz eine landesweite Anleinpflicht im Wald vorsieht, konnte ich nicht im amtlichen Gesetzestext belegen – vor Veröffentlichung gesondert prüfen.
Kennzeichnung & Registrierung
CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE: Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 4 ThürTierGefG in Verbindung mit der Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO), die seit dem 25. April 2020 gilt. Alle Hundehalter müssen ihren Hund dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) kennzeichnen lassen – die Kosten trägt der Halter. FRIST: innerhalb von DREI MONATEN nach Beginn der Haltung; bei Welpen beginnt die Frist frühestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats. Die Regelung gilt ausdrücklich für ALLE Hunde, nicht nur für gefährliche Rassen. MELDEPFLICHT: Hundehalter müssen der zuständigen Behörde (Stadt-/Gemeindeverwaltung) unverzüglich Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift, den Beginn der Haltung, jede Änderung dieser Daten sowie das Ende der Haltung unter Angabe des Grundes mitteilen. Ein zentrales Landeshunderegister im engeren Sinne besteht nicht – die Daten werden kommunal geführt.
Besonderheiten in Thüringen
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ALLE HUNDE (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG): Mindestversicherungssummen 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden; der Nachweis ist durch Bescheinigung nach dem Versicherungsvertragsgesetz zu erbringen. RASSELISTE ABGESCHAFFT: Die Rasseliste in § 3 Abs. 2 wurde 2018 gestrichen; seitdem wird ausschließlich einzelfallbezogen bestimmt, welche Hunde als gefährlich gelten – etwa bei Kampfbereitschaft, gesteigerter Aggressivität, dem Beißen von Menschen oder Tieren, aggressivem Verhalten oder unkontrolliertem Hetzen bzw. Reißen von Vieh. Rechtsgrundlage: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), beschlossen am 22. Juni 2011, in Kraft seit 1. September 2011; ergänzt durch die Thüringer Chippflichtverordnung (seit 25.04.2020) und die Thüringer Sachkundeverordnung. Thüringen gehört damit zu den Ländern, die zwar keine Sachkunde für alle verlangen, wohl aber Chip UND Pflichtversicherung für jeden Hund.
Hundehaftpflicht in Thüringen
Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Pflicht für alle Hunde (ThürTierGefG); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sach- und Vermögensschäden.
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Thüringen als gefährlich?
Thüringen hat keine Rasseliste. Ein Hund gilt hier nur dann als gefährlich, wenn die Behörde das im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt. Rechtsgrundlage: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.
Brauche ich in Thüringen einen Sachkundenachweis?
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Nach § 5 ThürTierGefG ist der Sachkundenachweis (erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung) Voraussetzung für die nach § 4 erforderliche behördliche Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes. Weitere Erlaubnisvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1: Mindestalter 18 Jahre, erforderliche Zuverlässigkeit (keine schweren Straftaten im Zusammenhang mit der Tierhaltung, keine Sucht- oder schwere psychiatrische Erkrankung), Nachweis der Haftpflichtversicherung, Nachweis eines besonderen wissenschaftlichen oder beruflichen Bedürfnisses beim Erwerb eines gefährlichen H
Ist die Hundehaftpflicht in Thüringen Pflicht?
Ja. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht für alle Hunde (ThürTierGefG); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sach- und Vermögensschäden.
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
landesrecht.thueringen.de · ThürTierGefG
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.