Was gilt bei mir?

Hundegesetz Bayern: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Bayern gilt: Es gibt eine Rasseliste mit 19 Einträgen, eine Haftpflicht ist für gelistete und große Hunde Pflicht.

Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen

Die Rasseliste in Bayern

Echtes zweistufiges System. Kategorie 1 (§ 1 Abs. 1): Kampfhundeeigenschaft wird 'stets vermutet' — unwiderlegbar, kein Negativzeugnis möglich, Haltung nur mit Erlaubnis nach Art. 37 Abs. 1 LStVG und nur bei berechtigtem Interesse. Kategorie 2 (§ 1 Abs. 2): Kampfhundeeigenschaft wird vermutet, 'solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen' — widerlegbar. Beide Kategorien erfassen auch Kreuzungen untereinander bzw. mit anderen Hunden.

Pit-Bull (Kategorie 1)Bandog (Kategorie 1)American Staffordshire Terrier (Kategorie 1)Staffordshire Bullterrier (Kategorie 1)Tosa-Inu (Kategorie 1)Alano (Kategorie 2)American Bulldog (Kategorie 2)Bullmastiff (Kategorie 2)Bullterrier (Kategorie 2)Cane Corso (Kategorie 2)Dog Argentino (Kategorie 2)Dogue de Bordeaux (Kategorie 2)Fila Brasileiro (Kategorie 2)Mastiff (Kategorie 2)Mastin Espanol (Kategorie 2)Mastino Napoletano (Kategorie 2)Perro de Presa Canario (Kategorie 2)Perro de Presa Mallorquin (Kategorie 2)Rottweiler (Kategorie 2)

Widerlegbar? NUR für Kategorie 2. Der Halter macht der Gemeinde mittels Gutachtens eines Sachverständigen glaubhaft, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt; er erhält dann ein sogenanntes NEGATIVZEUGNIS, das von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Die Behörde kann das Negativzeugnis mit Bedingungen/Auflagen versehen. Kategorie 1 ist UNWIDERLEGBAR ('stets vermutet') — dort ist kein Wesenstest/Negativzeugnis vorgesehen.

Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen

Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.

Rechtsgrundlage: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung) vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. September 2002, in Kraft seit 1. November 2002. Gesetzliche Grundlage: Art. 37, 37a LStVG. Stand: geprüft 29.07.2026, seit 2002 unverändert.

Deine Pflichten als Halter in Bayern

Sachkundenachweis / Hundeführerschein

KEINE gesetzliche Sachkundepflicht für normale Hundehalter – Bayern hat keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein als Halterpflicht. Rechtsgrundlagen sind Art. 18, 37 und 37a LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung). Kategorie I (Pitbull, American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu und Kreuzungen): Erlaubnispflicht nach Art. 37 LStVG, Nachweis eines berechtigten Interesses und der Zuverlässigkeit. Kategorie II (u.a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler): gelten nicht als Kampfhunde, wenn ein Sachverständigengutachten fehlende gesteigerte Aggressivität belegt – dann wird ein „Negativzeugnis" erteilt (kann mit Auflagen verbunden werden). Bei Hunden ab 18 Monaten ist ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erforderlich. Gebühren richten sich nach kommunaler Kostensatzung.

Leinenpflicht

KEINE landesweite Leinenpflicht. Gemeinden können per Verordnung (Art. 18 LStVG, Art. 24 GO) Anleinpflichten anordnen – auch generell für Kampfhunde. In München z.B. müssen Kampfhunde ohne gültiges Negativzeugnis im gesamten Stadtgebiet an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Brut- und Setzzeit: KEINE landesweite gesetzliche Anleinpflicht; verschärfte Regeln nur in Schutzgebietsverordnungen (teils ab 1. März) und kommunalen Verordnungen. NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: eine landesweite waldgesetzliche Brut-/Setzzeit-Anleinpflicht konnte ich im Original nicht belegen.

Kennzeichnung & Registrierung

KEINE landesweite Chip- oder Registrierungspflicht für alle Hunde. Kein Landeshunderegister. Kennzeichnung/Nachweise werden im Rahmen der Erlaubnis bzw. des Negativzeugnisses für Kampfhunde verlangt.

Besonderheiten in Bayern

Zweistufige Rasseliste (Kategorie I ohne Widerlegungsmöglichkeit erlaubnispflichtig, Kategorie II widerlegbar über Negativzeugnis). Keine landesweite Haftpflichtversicherungspflicht für normale Hunde – Versicherung ist dringend zu empfehlen, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sehr starke kommunale Prägung: Die konkreten Pflichten hängen von der Gemeindeverordnung ab.

Hundehaftpflicht in Bayern

Pflicht für gelistete und große Hunde. Keine allgemeine landesweite Pflicht; Versicherungsnachweis wird im Erlaubnisverfahren für Kampfhunde (Kategorie 1, Art. 37 LStVG) bzw. teils kommunal verlangt. Einige Quellen stufen Bayern daher als 'keine Pflicht' ein.

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Hundesteuer in Bayern

Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):

StadtErster HundZweiter HundListenhund
München100 €100 €800 €
Nürnberg132 €132 €1056 €
Augsburg84 €120 €840 €

Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.

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Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Bayern als gefährlich?

Bayern führt eine Rasseliste mit 19 Einträgen: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff und weitere. Rechtsgrundlage: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.

Brauche ich in Bayern einen Sachkundenachweis?

KEINE gesetzliche Sachkundepflicht für normale Hundehalter – Bayern hat keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein als Halterpflicht. Rechtsgrundlagen sind Art. 18, 37 und 37a LStVG (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) sowie die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (Kampfhundeverordnung). Kategorie I (Pitbull, American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu und Kreuzungen): Erlaubnispflicht nach Art. 37 LStVG, Nachweis eines berechtigten Interesses und der Zuverlässigkeit. Kategorie II (u.a. Alan

Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?

Keine allgemeine landesweite Pflicht; Versicherungsnachweis wird im Erlaubnisverfahren für Kampfhunde (Kategorie 1, Art. 37 LStVG) bzw. teils kommunal verlangt. Einige Quellen stufen Bayern daher als 'keine Pflicht' ein. Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.

Wie viel Hundesteuer zahle ich in Bayern?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Bayern: München 100 €, Nürnberg 132 €, Augsburg 84 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 1056 € pro Jahr).

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

gesetze-bayern.de · BayernPortal, — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.