Was gilt bei mir?
Hundegesetz Hessen: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen
Die Rasseliste in Hessen
EINSTUFIG — es gibt in Hessen KEINE Kategorie-1/Kategorie-2-Unterteilung. § 2 Abs. 1 Satz 1: Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft besitzen. § 2 Abs. 1 Satz 2: 'Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet' (9 Rassen). § 2 Abs. 2: zusätzlich verhaltensauffällige Hunde jeder Rasse. Für alle gefährlichen Hunde gilt Erlaubnispflicht (§ 1 Abs. 3, § 3), Leinen- und Maulkorbzwang (§ 9), Vermehrungs- und Abgabeverbot (§ 13).
Widerlegbar? NEIN im Sinne einer Aufhebung der Einstufung — WICHTIGE ABGRENZUNG: Eine positive Wesensprüfung beseitigt in Hessen NICHT den Status als 'gefährlicher Hund'. Die Wesensprüfung (§ 7) ist vielmehr eine zwingende VORAUSSETZUNG für die Erteilung der Haltungserlaubnis (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: 'eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweist, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Vorlage bei der zuständigen Behörde nicht länger als sechs Monate zurückliegt'). Sie wird von einer vom Regierungspräsidium Darmstadt benannten sachverständigen Person/Stelle nach Standards durchgeführt, die das RP Darmstadt im Benehmen mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der Landestierärztekamme
§ 3a HundeVO (seit 10.12.2022): Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich — bei Hunden nach § 2 Abs. 2 nach mind. 3 Jahren ohne Auffälligkeiten, positiver Verhaltensänderung und bestandener Wesensprüfung.
Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen
Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.
Rechtsgrundlage: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686); Geltungsdauer bis Ablauf 31. Dezember 2032 (§ 20 Satz 2 n.F.). Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Hessen
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist nur Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 HundeVO). Der Nachweis erfolgt nach den Prüfungsstandards der Landestierärztekammer Hessen; die Bescheinigung gilt jeweils nur für den bestimmten gefährlichen Hund, für den die Prüfung abgelegt wurde (§ 6 Abs. 2). Weitere Erlaubnisvoraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit, positive Wesensprüfung, artgerechte und sichere Haltung, Chipkennzeichnung nach § 12, Nachweis der Haftpflichtversicherung und Nachweis der entrichteten Hundesteuer. Die Erlaubnis ist bei Hunden der Rasseliste (§ 2 Abs. 1) auf zwei Jahre zu befristen, bei den übrigen gefährlichen Hunden auf bis zu vier Jahre.
Leinenpflicht
Leinenpflicht für ALLE Hunde in bestimmten Situationen nach § 9 Abs. 2 HundeVO: bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen. Zusätzlich § 1 Abs. 1: Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen. Gefährliche Hunde (§ 9 Abs. 1): Leinenpflicht außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung, ausgenommen Hunde mit positiver Wesensprüfung; die Leine darf höchstens 2 Meter lang sein. Brut- und Setzzeit: die HundeVO enthält KEINE Brut-/Setzzeit-Regelung; entsprechende Anleinpflichten können Kommunen und Schutzgebietsverordnungen anordnen (verbreitet 1. März bis 15. Juli). NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: eine landesweite gesetzliche Brut-/Setzzeit-Leinenpflicht konnte ich für Hessen nicht belegen.
Kennzeichnung & Registrierung
KEINE Chippflicht für alle Hunde. Nach § 12 HundeVO sind nur GEFÄHRLICHE Hunde durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen; die Kennzeichnung hat durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt zu erfolgen und ist der Behörde durch Bescheinigung nachzuweisen. ABER – hessische Besonderheit für ALLE Hunde (§ 1 Abs. 2): Wer außerhalb des eingefriedeten Besitztums einen Hund führt oder laufen lässt, muss ihm ein HALSBAND anlegen, auf oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben. Kein Landeshunderegister.
Besonderheiten in Hessen
Rasseliste in § 2 Abs. 1 HundeVO mit 11 Rassen/Gruppen: Pitbull-Terrier bzw. American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier bzw. Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastino Napoletano sowie deren Kreuzungen. Haftpflichtversicherung ist Erlaubnisvoraussetzung für gefährliche Hunde; für normale Hunde besteht keine landesrechtliche Pflicht. Anzeigepflichten bei Handel, Erwerb, Abgabe, Aufgabe der Haltung, Zuzug, Wegzug, Umzug und Abhandenkommen eines gefährlichen Hundes innerhalb einer Woche. Rechtsgrundlage: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2022.
Hundehaftpflicht in Hessen
Pflicht für gelistete und große Hunde. Pflicht nur für gefährliche Hunde nach der hessischen Hundeverordnung (HundeVO).
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Hundesteuer in Hessen
Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Frankfurt am Main | 102 € | — | 900 € |
| Wiesbaden | 180 € | 180 € | — |
| Kassel | 90 € | 120 € | — |
Frankfurt am Main: Zweithund-Satz nicht amtlich verifizierbar (Quelle für Bots gesperrt)
Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
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Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Hessen als gefährlich?
Hessen führt eine Rasseliste mit 9 Einträgen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und weitere. Rechtsgrundlage: Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.
Brauche ich in Hessen einen Sachkundenachweis?
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist nur Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 HundeVO). Der Nachweis erfolgt nach den Prüfungsstandards der Landestierärztekammer Hessen; die Bescheinigung gilt jeweils nur für den bestimmten gefährlichen Hund, für den die Prüfung abgelegt wurde (§ 6 Abs. 2). Weitere Erlaubnisvoraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit, positive Wesensprüfung, artgerechte und sichere Haltung, Chipkennzeichnung nach § 12, Nachweis der Haftpflichtversicherung und Nachweis der entrichteten Hundeste
Ist die Hundehaftpflicht in Hessen Pflicht?
Pflicht nur für gefährliche Hunde nach der hessischen Hundeverordnung (HundeVO). Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.
Wie viel Hundesteuer zahle ich in Hessen?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Hessen: Frankfurt am Main 102 €, Wiesbaden 180 €, Kassel 90 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 900 € pro Jahr).
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
rp-darmstadt.hessen.de · PRIMÄRQUELLE
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.