Was gilt bei mir?

Hundegesetz Bremen: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Bremen gilt: Es gibt eine Rasseliste mit 5 Einträgen, ein Sachkundenachweis ist für ALLE Hundehalter Pflicht, die Hundehaftpflicht ist für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen

Die Rasseliste in Bremen

Einstufig. § 7 Abs. 1 und 2: behördliche Einstufung als gefährlich wegen Verhaltens (Kampfbereitschaft/Angriffslust/Schärfe, Biss an Mensch ohne Notwehrlage, bedrohliches Anspringen, Schädigung anderer Tiere durch Biss). § 7 Abs. 3: gesetzliche Rasseliste — diese Hunde gelten automatisch als gefährlich. Für Listenhunde gilt ein grundsätzliches Haltungsverbot; Ausnahmen nur über Ausnahmegenehmigung in engen Einzelfällen. Zucht und Handel sind verboten. Gefährliche Hunde unterliegen Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb ausbruchssicherer Grundstücke (§ 14 Abs. 3). Die Rasseliste wurde bei der Reform 2025 bewusst beibehalten; der Innensenator kündigte eine fortlaufende Wirksamkeitsprüfung an.

Pit-Bull-TerrierBullterrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire Bullterriersowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden

Widerlegbar? EINGESCHRÄNKT. Die Zuordnung zur Rasseliste selbst wird nicht durch Wesenstest beseitigt. Über § 10 Abs. 4 BremHundeG kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung zum Halten eines Listenhundes erteilt werden, 'sofern das Tier nicht zu aggressivem Verhalten neigt, dies durch einen bestandenen Wesenstest nachgewiesen ist'. Zusätzlich kann die Ortspolizeibehörde auf Antrag die Leinen- oder Maulkorbpflicht ganz oder teilweise aufheben, insbesondere unter Berücksichtigung eines Wesenstests. ACHTUNG: Ich konnte die Paragraphenzählung des neuen Gesetzes (§ 7 Abs. 3 Rasseliste, § 10 Abs. 4 Ausnahmegenehmigung) nur über das Transparenzportal-Dokument verifizieren, nicht über eine zweite unabhängige amtliche

Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen

Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.

Rechtsgrundlage: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, in Kraft seit 10. Juli 2025 (§ 21 Abs. 2). Es hat das alte Gesetz über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001 (zuletzt geändert 20. September 2022) vollständig ersetzt und aufgehoben. Die Sachkundepflicht ('Hundeführerschein') greift erst ab 1. Juli 2026. Stand: geprüft 29.07.2026.

Deine Pflichten als Halter in Bremen

Sachkundenachweis / Hundeführerschein — Pflicht für alle

HUNDEFÜHRERSCHEIN FÜR ALLE HUNDE – Bremen ist das erste Bundesland mit einer allgemeinen Sachkundepflicht unabhängig von Rasse und Größe. Rechtsgrundlage: § 3 Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598), § 3 in Kraft seit 1. Juli 2026. § 3 Abs. 1: „Wer einen Hund hält oder als verantwortliche Person betreut, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen." FRISTEN: theoretische Prüfung VOR Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung; der Hund muss für die Praxisprüfung mindestens 12 Monate alt sein. ERLEICHTERUNG: Wer innerhalb der letzten fünf Jahre vor Haltungsaufnahme mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat UND bereits eine theoretische Prüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung ablegen. Bei mehreren Hunden ist die praktische Prüfung je Hund abzulegen. PRÜFUNGSINHALTE (§ 3 Abs. 2): Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts; Sozialverhalten, Kommunikation und Ausdrucksverhalten sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse; Erkennen, Beurteilen, Bewältigen und Vermeiden von Gefahrensituationen; tierschutzkonformes Erziehen und Ausbilden; einschlägige Rechtsvorschriften. Theorie: 35 Fragen, mindestens 75 % richtig, Prüfungssprache Deutsch. Praxis: sicheres Führen und Anleinen, Kommandos wie „Sitz", „Bleib" und Rückruf; zulässige Hilfsmittel u.a. Halsband, Geschirr, Halti, Maulkorb, Führleine, Schleppleine, Hundepfeife, Clicker; Wiederholung unbegrenzt möglich. PRÜFER: von der Senatorin/dem Senator für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz anerkannte Personen und Stellen; Liste beim LMTVet. Anerkennungen aus EU/EWR und anderen Bundesländern gelten. AUSNAHMEN (§ 3 Abs. 5): Tierärztinnen/Tierärzte, Tierpflegerinnen/Tierpfleger (Fachrichtung Tierheim und Tierpension), Tiermedizinische Fachangestellte, Personen die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen, Inhaber gleichwertig anerkannter Prüfungen, Inhaber bestimmter Erlaubnisse nach § 11 TierSchG, Betreuer von Diensthunden, Halter/Führer von Such-, Rettungs- und Katastrophenschutzhunden sowie von Assistenzhunden. EINZELFALLAUSNAHME (§ 3 Abs. 6): Das Ordnungsamt kann auf Antrag befreien, wenn die Prüfung unmöglich oder unzumutbar ist und keine Gefahr für Leib und Leben besteht. VERKÄUFERPFLICHT (§ 3 Abs. 7): Wer gewerblich Hunde abgibt oder verkauft, muss sich den theoretischen Sachkundenachweis vorlegen lassen und den Nachweis ein Jahr aufbewahren. KOSTEN: gesetzlich nicht festgelegt, anbieterabhängig. ÜBERGANGSREGELUNG (§ 20 Abs. 1): Wer die Haltung VOR dem 1. Juli 2026 aufgenommen hat, braucht für diesen Hund grundsätzlich KEINEN Hundeführerschein – Ausnahme: Hunde, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde, und Listenrassen nach § 7 Abs. 3; für diese ist die Sachkundeprüfung bis zum 30. Juni 2028 nachzuholen.

Leinenpflicht

Keine flächendeckende Leinenpflicht, aber ein detaillierter Katalog in § 2 Abs. 2 BremHundeG: Anleinpflicht in Fußgängerzonen; bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen; in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park- und Grünanlagen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten); bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinsam genutzten Räumen; in öffentlich zugänglichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln; in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen; auf Friedhöfen; auf Märkten und Messen. Die Leine muss reißfest sein und den Hund sicher halten können. AUSNAHMEN: Assistenzhunde, Hunde des Such- und Rettungsdienstes, des Polizeivollzugsdienstes und des Katastrophenschutzes im dienstlichen Einsatz; Jagdgebrauchshunde bei zulässiger Jagdausübung (für Nr. 3, 6 und 7). Die Ortspolizeibehörde kann von Nr. 3, 4 und 6 Einzelfallausnahmen zulassen. § 2 Abs. 3: Hunde dürfen NICHT auf Kinderspielplätze mitgenommen werden; auf als Liege- oder Spielwiese gekennzeichneten Rasenflächen öffentlicher Parks nur vom 1. Oktober bis 31. März. Brut- und Setzzeit: das BremHundeG enthält KEINE eigene Brut-/Setzzeit-Regelung; § 2 Abs. 2 Satz 6 stellt klar, dass durch andere Rechtsvorschriften begründete Anleinpflichten (Naturschutz-, Jagd-, Waldrecht, kommunale Ortsgesetze) unberührt bleiben. HINWEIS: Die in Ratgeberportalen verbreitete Angabe einer Bremer Brut-/Setzzeit-Leinenpflicht vom 15. März bis 15. Juli konnte ich nicht im amtlichen Recht verifizieren – bitte nicht ungeprüft übernehmen.

Kennzeichnung & Registrierung

CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE (§ 4 BremHundeG): fälschungssichere Kennzeichnung mit elektronisch lesbarem Transponder (Mikrochip) nach ISO-Norm 11784 oder 11785, spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe. Chipnummer der Ortspolizeibehörde auf Verlangen nachzuweisen. Kosten für Tiere in Obhut von Tierheimen oder Pflegestellen übernehmen die Stadtgemeinden. REGISTRIERUNGSPFLICHT (§ 5): unverzüglich nach Aufnahme der Haltung in einem anerkannten Haustierregister unter Angabe der Chipnummer – ausgenommen Hunde unter drei Monaten. Anerkannte Register werden von der Senatorin für Inneres und Sport veröffentlicht (derzeit u.a. FINDEFIX und TASSO). Übergangsregelung § 20 Abs. 3: Wer am 10. Juli 2025 einen Hund hielt, musste die Registrierung binnen sechs Monaten nachholen; ältere, nicht ISO-konforme Transponder gelten fort, sofern ein Lesegerät bereitgestellt werden kann (§ 20 Abs. 2).

Besonderheiten in Bremen

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ALLE HUNDE (§ 6): ab Beginn der Haltung, Mindestversicherungssumme 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden; gilt auch für auswärtige Hunde, die in Bremen geführt werden. LISTENHUNDE (§ 7 Abs. 3): Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen – Haltung grundsätzlich VERBOTEN (§ 8 Abs. 3), Zucht, Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe ebenfalls verboten; Ausnahmeerlaubnis nur nach § 10 Abs. 4 (u.a. bestandener Wesenstest). Tierheime sind vom Abgabeverbot ausgenommen. Vorübergehender Aufenthalt mit einem in einem anderen Land zulässig gehaltenen Listenhund ist erlaubt, muss aber vor Aufenthaltsbeginn beim Ordnungsamt angezeigt werden. BUSSGELDER (§ 18 Abs. 2): je nach Tatbestand bis 5.000 € oder bis 50.000 €; zusätzlich kann die Hundehaltung untersagt werden. Das Änderungsgesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 312) war rein redaktionell – es hat lediglich die Zuordnung der Bußgeldrahmen in § 18 Abs. 2 korrigiert, keine materielle Änderung, insbesondere keine Verschiebung des 1. Juli 2026. EVALUATION (§ 19): Bericht bis 1. Januar 2035 über die Auswirkungen von Sachkundenachweis sowie Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Das alte Gesetz über das Halten von Hunden vom 2. Oktober 2001 ist außer Kraft.

Hundehaftpflicht in Bremen

Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Neues Hundegesetz seit 01.07.2026: Haftpflichtpflicht für ALLE Hunde (zuvor nur gefährliche Hunde); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden, zusätzlich Chip-, Registrierungs- und Sachkundepflicht.

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Hundesteuer in Bremen

Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):

StadtErster HundZweiter HundListenhund
Bremen150 €150 €

Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.

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Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Bremen als gefährlich?

Bremen führt eine Rasseliste mit 5 Einträgen: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Rechtsgrundlage: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden. Die Einstufung ist an die Rasse gebunden.

Brauche ich in Bremen einen Sachkundenachweis?

HUNDEFÜHRERSCHEIN FÜR ALLE HUNDE – Bremen ist das erste Bundesland mit einer allgemeinen Sachkundepflicht unabhängig von Rasse und Größe. Rechtsgrundlage: § 3 Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598), § 3 in Kraft seit 1. Juli 2026. § 3 Abs. 1: „Wer einen Hund hält oder als verantwortliche Person betreut, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen." FRISTEN: theoretische Prüfung VOR Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung; der Hund muss für die Praxisprüfung mindestens 12 Monate

Ist die Hundehaftpflicht in Bremen Pflicht?

Ja. In Bremen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Neues Hundegesetz seit 01.07.2026: Haftpflichtpflicht für ALLE Hunde (zuvor nur gefährliche Hunde); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden, zusätzlich Chip-, Registrierungs- und Sachkundepflicht.

Wie viel Hundesteuer zahle ich in Bremen?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Bremen: Bremen 150 € pro Jahr für den ersten Hund.

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

transparenz.bremen.de · PRIMÄRQUELLE — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.