Was gilt bei mir?

Hundegesetz Niedersachsen: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Niedersachsen gilt: Es gibt keine Rasseliste — Gefährlichkeit wird nur im Einzelfall festgestellt, ein Sachkundenachweis ist für ALLE Hundehalter Pflicht, die Hundehaftpflicht ist für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen

Rasseliste in Niedersachsen: keine

Gute Nachricht: Niedersachsen führt keine Rasseliste. Kein Hund gilt hier allein wegen seiner Rasse als gefährlich — entscheidend ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Tieres. KEINE Kategorien, KEINE Rasseliste. Niedersachsen war 2011 das erste Bundesland, das pauschale Rasselisten vollständig aufgegeben hat. § 7 Abs. 1: Die Fachbehörde prüft Hinweise auf gesteigerte Aggressivität (Beißvorfall, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft/Angriffslust/Schärfe, oder Zucht/Ausbildung/Abrichtung auf solche Merkmale) und stellt bei Verdachtstatsachen fest, dass d

Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vom 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. S. 130, 184 – VORIS 21011). Stand: geprüft 29.07.2026.

Deine Pflichten als Halter in Niedersachsen

Sachkundenachweis / Hundeführerschein — Pflicht für alle

SACHKUNDEPFLICHT FÜR ALLE ERSTHUNDEHALTER seit 1. Juli 2013 (§ 3 NHundG) – unabhängig von Rasse und Größe. FRISTEN: theoretische Prüfung VOR Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur EINMALIG abgelegt werden und gilt dann auch für weitere Hunde. THEORIE: Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder als Papierfragebogen; Themen Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. PRAXIS: muss NICHT mit dem eigenen Hund abgelegt werden; geprüft wird die Sachkunde der Halterin/des Halters, nicht der Ausbildungsstand des Hundes. Vorbereitungskurse sind freiwillig und nicht verpflichtend. KOSTEN: Theorie (Papier) und Praxis jeweils ab ca. 40 € inklusive Unterlagen und Urkunde; die Online-Theorie kann günstiger sein (Stand FAQ August 2020 – aktuelle Preise beim Prüfer erfragen). PRÜFER: nur von der zuständigen Behörde anerkannte Prüferinnen und Prüfer; Liste beim LAVES (Tierschutzdienst, Dezernat 33). AUSNAHMEN (§ 3 Abs. 1): Sachkundig ist auch, wer (1) innerhalb der letzten ZEHN Jahre vor Aufnahme der Haltung mindestens ZWEI Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, (2) Tierärztin/Tierarzt oder Inhaber einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 BTÄO ist, (3) Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung erfolgreich abgelegt hat, (4) eine vom Fachministerium als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat (derzeit sind KEINE Prüfungen anerkannt), (5) eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG für Tierheim/Schutzhundeausbildung besitzt, (6) für einen Diensthund verantwortlich ist, oder (7) einen Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hält. Nur der Halter braucht den Nachweis, nicht alle Familienmitglieder – Familienangehörige, die später eine eigene Hundehaltung aufnehmen, benötigen ihn dann selbst. Bei einem als gefährlich eingestuften Hund ist die praktische Prüfung MIT DIESEM HUND erneut abzulegen. Der Nachweis muss beim Führen des Hundes nicht mitgeführt werden.

Leinenpflicht

LANDESWEITE BRUT- UND SETZZEIT-ANLEINPFLICHT – eine der wenigen echten gesetzlichen Regelungen in Deutschland: Nach § 33 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) muss in der freien Landschaft jede Person dafür sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. APRIL bis 15. JULI (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden. FREIE LANDSCHAFT umfasst Waldflächen und die übrige freie Landschaft einschließlich der dazugehörigen Wege und Gewässer, auch innerhalb bebauter Ortsteile; ausgenommen sind dem öffentlichen Verkehr dienende Straßen, Gebäude, Hofflächen, Gärten, Gartenbauflächen und innerstädtische Parkanlagen. AUSNAHMEN: ausgebildete Blindenführhunde, Jagdhunde im tatsächlichen Arbeitseinsatz, Rettungs- und Hütehunde im Einsatz sowie Diensthunde von Polizei, Bundespolizei und Zoll. LEINENLÄNGE: gesetzlich nicht vorgeschrieben. BUSSGELD: bis zu 5.000 €. Gemeinden können die Anleinpflicht durch Verordnung zeitlich ausweiten oder Schongebiete festlegen; außerhalb dieses Zeitraums gibt es keine landesweite Leinenpflicht, aber das Verbot des Streunens und Wilderns gilt weiter.

Kennzeichnung & Registrierung

CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE (§ 4 NHundG): Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, muss elektronisch mit einem Transponder/Mikrochip mit Kennnummer gekennzeichnet werden – subkutan, üblicherweise an der linken Halsseite, ohne Narkose. Eine Kennzeichnung durch Tätowierung reicht NICHT aus. ZENTRALES REGISTER (§§ 6 und 16 NHundG): Jede Halterin und jeder Halter muss Halterdaten und Angaben zum Hund vor Vollendung des siebten Lebensmonats an das Zentrale Register melden; ist der Hund bei Haltungsaufnahme älter als sechs Monate, innerhalb eines Monats. Betreiber im Auftrag des Landes: GovConnect GmbH (www.hunderegister-nds.de). Die Meldung ist auch dann Pflicht, wenn der Hund bereits bei TASSO, FINDEFIX oder einem anderen Register gemeldet ist. GEBÜHREN: 14,50 € pro Online-Registrierung, 23,50 € bei telefonischer oder schriftlicher Anmeldung (Stand FAQ August 2020; die Gebühren werden bei Kostenabweichung angepasst – aktuellen Betrag beim Register prüfen).

Besonderheiten in Niedersachsen

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ALLE HUNDE (§ 5 NHundG): für Hunde älter als sechs Monate, Mindestversicherungssumme 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden – unabhängig von Größe oder Rasse des Hundes; Überwachung durch die örtliche Gemeinde. KEINE RASSELISTE: Niedersachsen kennt kein rassebezogenes System; ein Hund gilt nach § 7 NHundG als gefährlich, wenn er gesteigerte Aggressivität zeigt, insbesondere bei Bissvorfällen oder über das natürliche Maß hinausgehender Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe – dann ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Niedersachsen ist damit neben Bremen das Bundesland mit der weitreichendsten Halterpflicht-Systematik für alle Hunde (Sachkunde + Chip + Register + Pflichtversicherung).

Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Pflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat (NHundG); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden.

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Hundesteuer in Niedersachsen

Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):

StadtErster HundZweiter Hundgefährlicher Hund
Hannover150 €276 €720 €
Braunschweig120 €204 €804 €

Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Niedersachsen als gefährlich?

Niedersachsen hat keine Rasseliste. Ein Hund gilt hier nur dann als gefährlich, wenn die Behörde das im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt. Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden.

Brauche ich in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?

SACHKUNDEPFLICHT FÜR ALLE ERSTHUNDEHALTER seit 1. Juli 2013 (§ 3 NHundG) – unabhängig von Rasse und Größe. FRISTEN: theoretische Prüfung VOR Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur EINMALIG abgelegt werden und gilt dann auch für weitere Hunde. THEORIE: Single-Choice-Test mit 35 Fragen, online oder als Papierfragebogen; Themen Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. PRAXIS: muss NICHT mit dem eigenen Hund abgelegt werden;

Ist die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?

Ja. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht für alle Hunde ab dem 7. Lebensmonat (NHundG); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden.

Wie viel Hundesteuer zahle ich in Niedersachsen?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Niedersachsen: Hannover 150 €, Braunschweig 120 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 804 € pro Jahr).

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

ml.niedersachsen.de · Niedersächsisches — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.