Was gilt bei mir?
Hundegesetz Brandenburg: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Deine Pflichten Haftpflicht Quellen
Rasseliste in Brandenburg: keine
Gute Nachricht: Brandenburg führt keine Rasseliste. Kein Hund gilt hier allein wegen seiner Rasse als gefährlich — entscheidend ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Tieres. KEINE Kategorien, KEINE Rasseliste. Die frühere zweistufige Liste (5 Rassen unwiderlegbar gefährlich mit Haltungsverbot, 13 Rassen widerlegbar gefährlich) wurde mit der Neufassung zum 1. Juli 2024 vollständig abgeschafft. Gefährlichkeit wird ausschließlich verhaltensbezogen im Einzelfall festgestellt (§ 5 Abs. 1: Kampfbereitschaft/Aggressivität durch Ausbildung oder Abrichtung; Beißvorfall ohne vo
Rechtsgrundlage: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung – HundehV) vom 24. Juni 2024 (GVBl. II/24, Nr. 42), in Kraft seit 1. Juli 2024. Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Brandenburg
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde und Zuverlässigkeit sind weiterhin nur für Personen erforderlich, die einen gefährlichen Hund halten wollen – seit der Neufassung aber individuell nach tatsächlich festgestellter Gefährlichkeit, nicht mehr automatisch nach Rasse. Rechtsgrundlage: Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV), in Kraft seit 1. Juli 2024.
Leinenpflicht
Leinenpflicht außerhalb befriedeter Grundstücke; die Leine muss reißfest sein und darf höchstens 2 Meter lang sein. Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde; Mitnahmeverbot in Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen. Im Wald gilt nach § 15 Abs. 8 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) ein ganzjähriger Leinenzwang, mit Ausnahmen für Jagdhunde im Rahmen der Jagdausübung und Polizeihunde. Brut- und Setzzeit: Brandenburg kennt KEINE gesonderte, zeitlich befristete Brut-/Setzzeit-Leinenpflicht – die Waldleinenpflicht gilt ohnehin ganzjährig; § 22 Abs. 2 BbgNatSchAG verlangt in der freien Landschaft besondere Rücksichtnahme auf wild lebende Tiere. HINWEIS: Die konkrete Paragrafenangabe zum LWaldG stammt aus Sekundärquellen und wurde von mir nicht im amtlichen Gesetzestext gegengeprüft.
Kennzeichnung & Registrierung
CHIP- UND ANMELDEPFLICHT FÜR ALLE HUNDE seit 1. Juli 2024: Alle Hunde ab acht Wochen müssen mit einem Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet (auf Kosten des Halters) UND bei der örtlichen Ordnungsbehörde angemeldet werden – zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung. Zuvor galt dies nur für schwere und große Hunde. Eine ergänzende freiwillige Registrierung bei TASSO oder FINDEFIX bleibt möglich, ersetzt die behördliche Anmeldung aber nicht. ÜBERGANGSFRIST: Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Anmeldepflicht konnten erst ab 1. Februar 2025 geahndet werden.
Besonderheiten in Brandenburg
RASSELISTE VOLLSTÄNDIG ABGESCHAFFT: Die Einteilung in unwiderlegbar und widerlegbar gefährliche Hunde ist entfallen; maßgeblich sind nun das individuelle Verhalten des Hundes und die Sachkunde des Halters. Hunde, die bislang ausschließlich rassebedingt als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 automatisch als nicht mehr gefährlich. KEINE Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hunde – der Verordnungsgeber wollte sie aufnehmen, das Ordnungsbehördengesetz bietet dafür jedoch keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Versicherung daher dringend empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
Hundehaftpflicht in Brandenburg
Pflicht nur für im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde. Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde (Hundehalterverordnung Brandenburg).
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
Weiter: Listenhunde im Bundesland-Vergleich · Haftpflicht-Pflicht nach Land · Was ein Hund wirklich kostet
Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Brandenburg als gefährlich?
Brandenburg hat keine Rasseliste. Ein Hund gilt hier nur dann als gefährlich, wenn die Behörde das im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt. Rechtsgrundlage: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden.
Brauche ich in Brandenburg einen Sachkundenachweis?
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde und Zuverlässigkeit sind weiterhin nur für Personen erforderlich, die einen gefährlichen Hund halten wollen – seit der Neufassung aber individuell nach tatsächlich festgestellter Gefährlichkeit, nicht mehr automatisch nach Rasse. Rechtsgrundlage: Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV), in Kraft seit 1. Juli 2024.
Ist die Hundehaftpflicht in Brandenburg Pflicht?
Nein, nicht generell. In Brandenburg besteht eine Versicherungspflicht nur für Hunde, die die Behörde im Einzelfall als gefährlich eingestuft hat. Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde (Hundehalterverordnung Brandenburg). Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
bravors.brandenburg.de · Ministerium
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.