Was gilt bei mir?
Hundegesetz Saarland: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Quellen
Die Rasseliste in Saarland
EINSTUFIG mit Erlaubnisvorbehalt-Konstruktion. Gefährliche Hunde sind zum einen verhaltensauffällige Hunde jeder Rasse (bissig erwiesen; in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen; auf Angriffslust, Schärfe oder vergleichbare Zuchtmerkmale gezüchtet oder ausgebildet). Zum anderen gelten nach § 6 Abs. 3 Satz 1 HuV SL die drei gelisteten Rassen als gefährliche Hunde, SOFERN nicht ein Wesenstest das Gegenteil belegt. Die Haltung gefährlicher Hunde ist erlaubnispflichtig bei der örtlichen Ortspolizeibehörde.
Widerlegbar? JA — das Saarland hat eine der weitreichendsten Widerlegungsregelungen. Die Ausbildung und das Halten der drei gelisteten Rassen bedürfen einer Erlaubnis, 'solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde durch einen WESENSTEST mittels einer/eines für den Sachkundenachweis bestellten sachverständigen Tierärztin oder Tierarztes nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen'. Besteht der Hund den Wesenstest, wird er rechtlich wie jeder andere Hund behandelt. Die Kosten des Wesenstests trägt der Halter. Über den bestandenen Wesenstest erteilt die zuständige Behörde eine BESCHEINIGUNG; die Voraussetzungen si
Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen
Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.
Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) vom 15. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 1493), erlassen vom Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz auf Grundlage des § 59a Saarländisches Polizeigesetz; in Kraft seit 23. Dezember 2022. Sie ersetzt die Polizeiverordnung vom 26. Juli 2000 (zuletzt geändert 9. Dezember 2003). Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Saarland
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist nur Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes: Der Halter muss volljährig sein, die erforderliche Sachkunde durch Sachkundeprüfung nachweisen und seine Zuverlässigkeit belegen (Führungszeugnis). Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (Hundeverordnung).
Leinenpflicht
KEIN allgemeiner Leinenzwang für normale Hunde auf Landesebene. Gefährliche Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen; die Leine muss so kurz und fest beschaffen sein, dass die führende Person die vom Hund ausgehende Gefahr unterbinden kann. BRUT- UND SETZZEIT: Im Saarland gilt vom 1. MÄRZ bis 30. JUNI ein Verbot, Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb von Einfriedungen, die sie nicht verlassen können, frei laufen zu lassen – es sei denn, die Hunde bleiben zuverlässig im Bereich der Wege. AUSNAHMEN: Hüte-, Jagd-, Blindenführ-, Rettungs- und Suchhunde sowie Diensthunde von Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind. In Landschafts-, Natur- und Wildschutzgebieten gelten ganzjährig besondere Anleinregelungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen; das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) enthält eine Ermächtigungsgrundlage für kommunale Anleinsatzungen. HINWEIS: Die Brut-/Setzzeit-Regelung ist jagdrechtlich verankert; ich habe den exakten Paragrafen des Saarländischen Jagdgesetzes NICHT im amtlichen Volltext gegengeprüft – vor Veröffentlichung bitte verifizieren.
Kennzeichnung & Registrierung
KEINE Chippflicht für alle Hunde und kein Landeshunderegister. Für gefährliche Hunde ist der Nachweis über die Mikrochipmarkierung und die Mikrochipnummer Voraussetzung der Erlaubnis.
Besonderheiten in Saarland
Kurze Rasseliste: Nur American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier gelten als Listenhunde. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG für gefährliche Hunde mit vergleichsweise hohen Mindestdeckungssummen: 1 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden. WARNSCHILD-PFLICHT: An jedem Zugang zum Besitztum oder zur Wohnung ist ein Warnschild im Mindestformat 15 × 21 cm mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Vorsicht – gefährlicher Hund" anzubringen. Für normale Hunde bestehen auf Landesebene kaum Pflichten – maßgeblich sind kommunale Verordnungen.
Hundehaftpflicht in Saarland
Pflicht für gelistete und große Hunde. Pflicht nur für gefährliche Hunde (Hundeverordnung Saarland), behördliche Erlaubnis erforderlich.
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
Weiter: Listenhunde im Bundesland-Vergleich · Haftpflicht-Pflicht nach Land · Was ein Hund wirklich kostet
Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Saarland als gefährlich?
Saarland führt eine Rasseliste mit 4 Einträgen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier, sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.
Brauche ich in Saarland einen Sachkundenachweis?
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist nur Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes: Der Halter muss volljährig sein, die erforderliche Sachkunde durch Sachkundeprüfung nachweisen und seine Zuverlässigkeit belegen (Führungszeugnis). Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (Hundeverordnung).
Ist die Hundehaftpflicht in Saarland Pflicht?
Pflicht nur für gefährliche Hunde (Hundeverordnung Saarland), behördliche Erlaubnis erforderlich. Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
recht.saarland.de · Polizeiverordnung
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.