Was gilt bei mir?

Hundegesetz Baden-Württemberg: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Baden-Württemberg gilt: Es gibt eine Rasseliste mit 12 Einträgen, eine Haftpflicht ist für gelistete und große Hunde Pflicht.

Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Quellen

Die Rasseliste in Baden-Württemberg

Zweistufig, aber KEIN klassisches Kat.-1/Kat.-2-System. § 1 Abs. 2: gesetzliche Vermutung der Kampfhundeeigenschaft aufgrund rassespezifischer Merkmale — ausdrücklich widerlegbar. § 1 Abs. 3: KEINE Vermutung, sondern reine Einzelfallprüfung — die Kampfhundeeigenschaft 'kann im Einzelfall vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit hinweisen'. § 2 definiert daneben 'gefährliche Hunde' rein verhaltensbezogen. Kampfhundhaltung ab 6 Monaten ist erlaubnispflichtig (§ 3).

American Staffordshire Terrier (§ 1 Abs. 2)Bullterrier (§ 1 Abs. 2)Pit Bull Terrier (§ 1 Abs. 2)Bullmastiff (§ 1 Abs. 3)Staffordshire Bullterrier (§ 1 Abs. 3)Dogo Argentino (§ 1 Abs. 3)Bordeaux Dogge (§ 1 Abs. 3)Fila Brasileiro (§ 1 Abs. 3)Mastin Espanol (§ 1 Abs. 3)Mastino Napoletano (§ 1 Abs. 3)Mastiff (§ 1 Abs. 3)Tosa Inu (§ 1 Abs. 3)

Widerlegbar? JA. § 1 Abs. 2: Vermutung gilt, 'solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist'. Verfahren nach § 1 Abs. 4: Prüfung durch das Landratsamt (in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt), durchgeführt von einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt UND einem sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes; darüber wird eine Bescheinigung ausgestellt. Kreuzungen mit den Rassen des Abs. 2 fallen ebenfalls unter die Vermutung.

Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen

Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.

Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 (GBl. S. 574), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Polizei-Anpassungsgesetzes vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 53). Stand: geprüft 29.07.2026.

Deine Pflichten als Halter in Baden-Württemberg

Sachkundenachweis / Hundeführerschein

KEINE Sachkundepflicht für normale Halter. Pflicht nur für Halter gefährlicher Hunde/Kampfhunde nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH, Rasseliste vorhanden). WICHTIG – häufige Fehlinformation: Der im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigte verpflichtende Hundeführerschein für ALLE Halter ab 2026 ist NICHT gekommen. Das Ministerium hat die Pflichtlösung geprüft und abgelehnt (Begründung: hoher Bürokratieaufwand, schwierige Kontrolle, unerwünschte Nebenwirkungen). Es kommt ein FREIWILLIGES Angebot: Informations- und Bildungsangebote sowie eine theoretische Prüfung mit Zertifikat; Ministeriumsziel ist ein Start „mit allen Paketen 2026", ein verbindlicher gesetzlicher Starttermin existiert nicht. Diskutiert werden Anreize (Hundesteuerermäßigung, erleichterte Tierheimvermittlung). Kosten der freiwilligen Prüfung: nicht amtlich festgelegt. Stand: Juli 2026.

Leinenpflicht

KEINE landesweite Leinenpflicht. Baden-Württemberg hat kein eigenes Landeshundegesetz für die allgemeine Hundehaltung; über 1.100 Städte und Gemeinden regeln Leinenpflichten in eigenen Polizeiverordnungen – die Regeln sind daher ortsabhängig. Für Kampfhunde nach PolVOgH gilt Anleinpflicht. Brut- und Setzzeit: KEINE landesweite gesetzliche Leinenpflicht; verschärfte Anleinregeln ergeben sich aus einzelnen Schutzgebietsverordnungen (Naturschutz-/Landschaftsschutzgebiete, teils ab 1. März) und kommunalen Satzungen. NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: Ich konnte keine landesweite forst- oder naturschutzrechtliche Brut-/Setzzeit-Anleinpflicht im Original belegen – vor Ort bei der Gemeinde prüfen.

Kennzeichnung & Registrierung

KEINE landesweite Chip- oder Registrierungspflicht für normale Hunde. Nur gefährliche Hunde müssen nach § 3 PolVOgH eindeutig und maschinenlesbar gekennzeichnet sein (Voraussetzung der Haltungserlaubnis). Kein Landeshunderegister.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Einziges Flächenland ohne eigenes Landeshundegesetz für die allgemeine Hundehaltung – geregelt wird fast alles kommunal. Rasseliste besteht weiterhin. Der „Hundeführerschein BW" ist ein freiwilliges Bildungs-/Zertifikatsangebot, keine Halterpflicht – Verbraucherhinweis, weil viele Ratgeberseiten fälschlich eine Pflicht ab 2026 behaupten.

Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Pflicht für gelistete und große Hunde. Pflicht nur für Kampfhunde/als gefährlich eingestufte Hunde (PolVOgH BW), keine allgemeine Versicherungspflicht.

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Baden-Württemberg als gefährlich?

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste mit 12 Einträgen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro und weitere. Rechtsgrundlage: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.

Brauche ich in Baden-Württemberg einen Sachkundenachweis?

KEINE Sachkundepflicht für normale Halter. Pflicht nur für Halter gefährlicher Hunde/Kampfhunde nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH, Rasseliste vorhanden). WICHTIG – häufige Fehlinformation: Der im grün-schwarzen Koalitionsvertrag angekündigte verpflichtende Hundeführerschein für ALLE Halter ab 2026 ist NICHT gekommen. Das Ministerium hat die Pflichtlösung geprüft und abgelehnt (Begründung: hoher Bürokratieaufwand, schwierige Kontrolle, unerwünschte Nebenwirkungen). Es kommt ein FREIWILLIGES Angebot: Informations- und Bildungsangebote sowie eine theoretische

Ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg Pflicht?

Pflicht nur für Kampfhunde/als gefährlich eingestufte Hunde (PolVOgH BW), keine allgemeine Versicherungspflicht. Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

im.baden-wuerttemberg.de · Ministerium — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.