Was gilt bei mir?

Hundegesetz Sachsen-Anhalt: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Sachsen-Anhalt gilt: Es gibt eine Rasseliste mit 5 Einträgen, die Hundehaftpflicht ist für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen

Die Rasseliste in Sachsen-Anhalt

ZWEISTUFIG nach Rechtsfolgen, nicht nach Rassekategorien. § 3 Abs. 1: Gefährliche Hunde sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet ODER im Einzelfall festgestellt wird. § 3 Abs. 2 (Vermutungshunde / 'Rasseliste'): Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (Bundesrecht) nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. Die Rassezugehörigkeit bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (PHÄNOTYP); das Innenministerium bestimmt die standardgerechten Merkmale der Phänotypen durch Rechtsverordnung. Kreuzungen sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der Rassen zu erkennen ist. § 3 Abs. 3 (Einzelfallhunde): Aggressionszucht/-ausbildung; bissig erwiesen mit nicht nur geringfügiger Verletzung ohne eigenen Angriff bzw. Biss trotz erkennbarer Unterwerfungsgestik u.a. — für diese gilt volle Erlaubnispflicht nach § 4 Abs. 2 sowie Leinen-, Maulkorb- und Führungsbeschränkungen (§§ 5, 11).

Pitbull-TerrierAmerican Staffordshire-TerrierStaffordshire-BullterrierBullterriersowie deren Kreuzungen (Phänotyp-Kriterium)

Widerlegbar? TEILWEISE — die Konstruktion ist juristisch eigen und wird oft verkürzt dargestellt. Für Vermutungshunde nach § 3 Abs. 2 gilt KEINE Erlaubnispflicht, sondern § 4 Abs. 1: 'Ein Hund nach § 3 Abs. 2 darf gehalten werden, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter durch einen WESENSTEST gemäß § 10 gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat, dass der Hund zu sozialverträglichem Verhalten in der Lage ist, so dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.' Der Nachweis ist binnen SECHS MONATEN ab Beginn der Haltung vorzulegen; die Behörde erteilt darüber eine Bescheinigung. Bei Halterwechsel muss der Wesenstest binnen sechs Monaten ERNEUT abgelegt werden (§ 10 Ab

Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen

Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.

Rechtsgrundlage: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 560) — geändert wurden Überschrift sowie §§ 3, 6, 10, 11 und 16; Gesamtausgabe gültig seit 1. März 2016. Stand: geprüft 29.07.2026.

Deine Pflichten als Halter in Sachsen-Anhalt

Sachkundenachweis / Hundeführerschein

KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist nur Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hundes (§ 6 i.V.m. § 9 HundeG LSA) – neben Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit (§ 7) und persönlicher Eignung (§ 8). ABLAUF: Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den THEORETISCHEN Teil nimmt das LANDESVERWALTUNGSAMT (Halle/Saale) ab; ein Fragenkatalog steht online zur Vorbereitung bereit. Den PRAKTISCHEN Teil nehmen anerkannte sachverständige Personen (etwa Hundeschulen) ab. Beide Teile müssen bestanden werden; das Landesverwaltungsamt informiert über Termine und Prüfungsorte. Geprüft werden insbesondere die für die gefahrlose Haltung erforderlichen Kenntnisse und die Rechtsvorschriften im Umgang mit Hunden. Wer nach § 8 Abs. 4 nicht in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten oder zu führen, gilt als persönlich ungeeignet.

Leinenpflicht

KEINE landesweite Leinenpflicht für normale Hunde – das HundeG LSA enthält für nicht gefährliche Hunde keine allgemeine Anleinregelung. Gefährliche Hunde dürfen nur von der Halterin oder dem Halter geführt werden, sind an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Die Behörde kann Haltungsverbote und -beschränkungen sowie Maulkorb- und Anleinzwang anordnen. Städte und Gemeinden regeln Leinenpflichten für alle Hunde in eigenen Satzungen bzw. Gefahrenabwehrverordnungen. Brut- und Setzzeit: keine Regelung im HundeG LSA; entsprechende Anleinpflichten ergeben sich aus Wald-, Jagd- und Naturschutzrecht sowie kommunalen Satzungen. NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: eine landesweite gesetzliche Brut-/Setzzeit-Leinenpflicht konnte ich für Sachsen-Anhalt nicht im Original belegen.

Kennzeichnung & Registrierung

CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE (§ 2 Abs. 2 HundeG LSA): Jede Person oder Stelle, die einen Hund hält, ist verpflichtet, den Hund spätestens SECHS MONATE NACH DER GEBURT durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) mit einer einmalig vergebenen, unveränderlichen Kennnummer kennzeichnen zu lassen. Der Behörde ist der Hund auf Verlangen zum Auslesen des Transponders vorzuführen; die führende Person muss dabei mitwirken. Betroffen sind alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde sowie alle als gefährlich eingestuften Hunde. Das Landesverwaltungsamt führt ein Hunderegister.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

HÖCHSTE HAFTPFLICHT-DECKUNGSSUMME ALLER BUNDESLÄNDER FÜR ALLE HUNDE (§ 2 Abs. 3 HundeG LSA): Die Halterin oder der Halter muss spätestens DREI MONATE nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 MILLION EURO für Personen- UND Sachschäden sowie 50.000 EURO für sonstige Vermögensschäden abschließen und aufrechterhalten – ausgenommen Körperschaften des öffentlichen Rechts. GEFÄHRLICHE HUNDE zweistufig: (1) vermutete Gefährlichkeit für Hunde, die nach dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz nicht eingeführt werden dürfen (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen; Bestimmung nach Phänotyp) – hier ist innerhalb von sechs Monaten ab Haltungsbeginn ein WESENSTEST nachzuweisen; (2) im Einzelfall festgestellte Gefährlichkeit – hier ist eine ERLAUBNIS erforderlich. Zucht, Vermehrung und Handel mit Hunden nach § 3 Abs. 2 sind verboten. BUSSGELD: bis zu 10.000 €. Ausnahmen von der Erlaubnis-/Wesenstestpflicht: Tierheime mit § 11-TierSchG-Erlaubnis, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden sowie Personen ohne Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt bei Aufenthalt unter zwei Monaten.

Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt

Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Pflicht für alle Hunde (Hundegesetz Sachsen-Anhalt), Mindestdeckung 1 Mio. Euro.

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Hundesteuer in Sachsen-Anhalt

Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):

StadtErster HundZweiter HundListenhund
Halle (Saale)120 €180 €720 €
Magdeburg114 €114 €

Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Sachsen-Anhalt als gefährlich?

Sachsen-Anhalt führt eine Rasseliste mit 5 Einträgen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen. Rechtsgrundlage: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren. Die Einstufung ist an die Rasse gebunden.

Brauche ich in Sachsen-Anhalt einen Sachkundenachweis?

KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist nur Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hundes (§ 6 i.V.m. § 9 HundeG LSA) – neben Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit (§ 7) und persönlicher Eignung (§ 8). ABLAUF: Die Sachkundeprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den THEORETISCHEN Teil nimmt das LANDESVERWALTUNGSAMT (Halle/Saale) ab; ein Fragenkatalog steht online zur Vorbereitung bereit. Den PRAKTISCHEN Teil nehmen anerkannte sachverständige Personen (etwa Hundeschulen) ab. Beide Teile müssen bestanden

Ist die Hundehaftpflicht in Sachsen-Anhalt Pflicht?

Ja. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht für alle Hunde (Hundegesetz Sachsen-Anhalt), Mindestdeckung 1 Mio. Euro.

Wie viel Hundesteuer zahle ich in Sachsen-Anhalt?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Sachsen-Anhalt: Halle (Saale) 120 €, Magdeburg 114 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 720 € pro Jahr).

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

mi.sachsen-anhalt.de · PRIMÄRQUELLE — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.