Was gilt bei mir?
Hundegesetz Hamburg: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen
Die Rasseliste in Hamburg
Echtes zweistufiges System. § 2 Abs. 1: 'Bei den folgenden Gruppen und Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde STETS VERMUTET' — unwiderlegbar. § 2 Abs. 3: 'wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist' — widerlegbar. § 2 Abs. 2 erfasst zusätzlich verhaltensauffällige Hunde jeder Rasse. § 2 Abs. 4: In Zweifelsfällen trägt der Halter die Nachweislast, dass der Hund keiner gelisteten Gruppe/Rasse angehört. Für gefährliche Hunde gelten Haltungsverbot/Erlaubnispflicht (§ 14), Maulkorb- und Leinenpflicht (§ 17).
Widerlegbar? NUR für § 2 Abs. 3 (11 Rassen). Verfahren nach § 18 'Widerlegung der Gefährlichkeitsvermutung': Der Halter wird auf Antrag von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunde (§§ 14 bis 17) FREIGESTELLT, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit aufweist. Der Nachweis wird durch Vorlage eines Gutachtens über einen erfolgreich durchgeführten WESENSTEST (§ 5) erbracht, durchgeführt von einer von der zuständigen Behörde anerkannten sachverständigen Person/Einrichtung. Wurde der Test vor Vollendung des 15. Lebensmonats abgelegt, wird die Freistellung nur befristet erteilt und auf Antrag unbefristet verlängert, wenn der Wesenstest nach dem 15. Leb
Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen
Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.
Rechtsgrundlage: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) vom 26. Januar 2006 (HmbGVBl. 2006 S. 37), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung über das Halten und Führen von Hunden; letzte berücksichtigte Änderung: § 24 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 510, 519). § 2 selbst seit 2006 unverändert. Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Hamburg
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
KEIN verpflichtender Sachkundenachweis für alle Halter. Der in Hamburg als „Hundeführerschein" bekannte Nachweis ist die GEHORSAMSPRÜFUNG nach § 9 Hamburgisches Hundegesetz (HmbHundeG) – sie ist freiwillig und dient der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht. GEBÜHR der behördlichen Befreiung: 35 € bzw. 55 €. Als gleichwertig anerkannt werden u.a. Hundeführerscheine und Begleithundeprüfungen der großen regionalen Hundeverbände und Hundeausbildungsgemeinschaften, jagdliche Prüfungen und Gebrauchshundeprüfungen sowie die Ausbildung zum Blindenführhund oder Diensthund. Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung auch ohne Prüfung mit tierärztlichem Attest möglich. Für gefährliche Hunde sind Sachkunde und Wesenstest verpflichtend.
Leinenpflicht
GENERELLE ANLEINPFLICHT in ganz Hamburg (§ 8 HmbHundeG; Befreiung nach bestandener Gehorsamsprüfung § 9 HmbHundeG) – es sei denn, für den Hund wurde eine Befreiung erteilt. Auch mit Befreiung ist KURZ anzuleinen: in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, im Wald und in Naturschutzgebieten, in der Nähe von Schulen und Spielplätzen sowie bei läufigen Hündinnen. Nach erteilter Befreiung darf der Hund auf ausgewiesenen Hundeauslaufflächen sowie auf bestimmten Wegen und Rasenflächen in Parks frei laufen. MITNAHMEVERBOTE: Wochenmärkte, Volksfeste (Hamburger DOM), Hafengeburtstag, gekennzeichnete Gebiete und Kinderspielplätze. Für gefährliche Hunde gilt eine uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht, die teilweise nach bestandenem Wesenstest aufgehoben werden kann. Brut- und Setzzeit: keine gesonderte Frist erforderlich, da im Wald und in Naturschutzgebieten ohnehin ganzjährig kurz anzuleinen ist.
Kennzeichnung & Registrierung
Anmeldung im HAMBURGER HUNDEREGISTER ist für alle Hundehalter verpflichtend. Voraussetzung der Registrierung sind ein fälschungssicherer, implantierter Mikrochip und eine Hundehaftpflichtversicherung. Der Chip ist damit faktisch für alle Hunde Pflicht.
Besonderheiten in Hamburg
Hamburg kombiniert – ähnlich wie Berlin – generelle Anleinpflicht mit einer freiwilligen Prüfung als „Freikaufmöglichkeit". Haftpflichtversicherung ist Pflicht und Voraussetzung der Registereintragung; die genaue Mindestdeckungssumme war auf der abgerufenen Behördenseite nicht ausgewiesen – hier besteht eine Belegungslücke, die vor Veröffentlichung im HmbHundeG bzw. bei der zuständigen Behörde geschlossen werden sollte. Für gefährliche Hunde: uneingeschränkte Maulkorb- und Leinenpflicht.
Hundehaftpflicht in Hamburg
Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Pflicht für alle Hunde (Hamburger Hundegesetz), Mindestdeckung 1 Mio. Euro.
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Hundesteuer in Hamburg
Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Hamburg | 90 € | 90 € | 600 € |
Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
Weiter: Listenhunde im Bundesland-Vergleich · Haftpflicht-Pflicht nach Land · Was ein Hund wirklich kostet
Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Hamburg als gefährlich?
Hamburg führt eine Rasseliste mit 15 Einträgen: American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro und weitere. Rechtsgrundlage: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden. Die Einstufung ist an die Rasse gebunden.
Brauche ich in Hamburg einen Sachkundenachweis?
KEIN verpflichtender Sachkundenachweis für alle Halter. Der in Hamburg als „Hundeführerschein" bekannte Nachweis ist die GEHORSAMSPRÜFUNG nach § 9 Hamburgisches Hundegesetz (HmbHundeG) – sie ist freiwillig und dient der Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht. GEBÜHR der behördlichen Befreiung: 35 € bzw. 55 €. Als gleichwertig anerkannt werden u.a. Hundeführerscheine und Begleithundeprüfungen der großen regionalen Hundeverbände und Hundeausbildungsgemeinschaften, jagdliche Prüfungen und Gebrauchshundeprüfungen sowie die Ausbildung zum Blindenführhund oder Diensthund. Aus gesundheitlichen G
Ist die Hundehaftpflicht in Hamburg Pflicht?
Ja. In Hamburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht für alle Hunde (Hamburger Hundegesetz), Mindestdeckung 1 Mio. Euro.
Wie viel Hundesteuer zahle ich in Hamburg?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Hamburg: Hamburg 90 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 600 € pro Jahr).
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
hamburg.de · hamburg.de,
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.