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Hundegesetz Nordrhein-Westfalen: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Nordrhein-Westfalen gilt: Es gibt eine Rasseliste mit 14 Einträgen, für große Hunde gilt eine Sachkundepflicht, eine Haftpflicht ist für gelistete und große Hunde Pflicht.

Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen

Die Rasseliste in Nordrhein-Westfalen

DREISTUFIG — NRW hat zwei Rasselisten plus eine Größenregel. Rasseliste 1 (§ 3 Abs. 2, 'gefährliche Hunde'): gesetzliche Festlegung — Erlaubnispflicht, berechtigtes Interesse erforderlich, Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis, Kennzeichnung, Haftpflicht, Leinen- und Maulkorbzwang, Zucht- und Handelsverbot. Rasseliste 2 (§ 10, 'Hunde bestimmter Rassen'): KEINE Erlaubnispflicht, aber Anzeigepflicht, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung und Leinenpflicht. § 11 ('große Hunde'): Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm ODER ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen können und nicht bereits unter §§ 3 oder 10 fallen — Sachkunde- und Haftpflichtnachweis. § 3 Abs. 3: zusätzlich 'im Einzelfall gefährliche Hunde' unabhängig von der Rasse (Aggressionszucht/-ausbildung, Schutzhund-/Zivilschärfe-Ausbildung, Biss an Mensch, bedrohliches Anspringen, Biss an anderem Hund ohne eigenen Angriff bzw. trotz Unterwerfungsgestik, unkontrolliertes Hetzen/Reißen von Wild, Vieh, Katzen oder anderen Tieren).

Pitbull Terrier (§ 3 Abs. 2 – Rasseliste 1)American Staffordshire Terrier (§ 3 Abs. 2 – Rasseliste 1)Staffordshire Bullterrier (§ 3 Abs. 2 – Rasseliste 1)Bullterrier (§ 3 Abs. 2 – Rasseliste 1)Alano (§ 10 – Rasseliste 2)American Bulldog (§ 10 – Rasseliste 2)Bullmastiff (§ 10 – Rasseliste 2)Mastiff (§ 10 – Rasseliste 2)Mastín Español (§ 10 – Rasseliste 2)Mastino Napoletano (§ 10 – Rasseliste 2)Fila Brasileiro (§ 10 – Rasseliste 2)Dogo Argentino (§ 10 – Rasseliste 2)Rottweiler (§ 10 – Rasseliste 2)Tosa Inu (§ 10 – Rasseliste 2)

Widerlegbar? NEIN. § 3 Abs. 2 LHundG NRW ist eine gesetzliche Festlegung ('Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen ...'), KEINE widerlegbare Vermutung. Es gibt in NRW keinen Wesenstest und kein Negativzeugnis, mit dem ein Listenhund den Status 'gefährlicher Hund' verlieren könnte; die Erlaubnispflicht, das Zucht- und Handelsverbot sowie Leinen- und Maulkorbzwang bleiben bestehen. Beide Rasselisten erfassen auch Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden. Eine amtstierärztliche Verhaltensprüfung kann im Einzelfall lediglich zur Befreiung von der Anleine- bzw. Maulkorbpflicht führen, nicht zur Aufhebung der Einstufung. Umgekehrt gilt: Bei Hunden, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 im Ei

Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen

Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.

Rechtsgrundlage: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 (GV. NRW. S. 656), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790); ergänzend Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes (DVO LHundG NRW) vom 19. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. März 2021 (GV. NRW. S. 304). Stand: geprüft 29.07.2026.

Deine Pflichten als Halter in Nordrhein-Westfalen

Sachkundenachweis / Hundeführerschein

SACHKUNDEPFLICHT FÜR GROSSE HUNDE – die praktisch relevanteste Regelung in NRW. Nach § 11 Abs. 2 LHundG NRW gilt als „großer Hund" jeder Hund, der AUSGEWACHSEN eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm ODER ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (die 20/40-Regel – es genügt EIN Kriterium). Für diese Hunde besteht ANZEIGEPFLICHT beim Ordnungsamt und Sachkundepflicht nach § 11 Abs. 4 LHundG NRW. NACHWEIS: Sachkundetest bei einem autorisierten/amtlichen Tierarzt oder – für § 11-Hunde – bei anerkannten Sachverständigen bzw. anerkannten sachverständigen Stellen (§§ 10 Abs. 3, 11 Abs. 3 LHundG). ALTFALLREGELUNG: Als sachkundig gelten Personen, die ihren Hund mehr als 3 Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes gehalten haben und bei denen es in dieser Zeit zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist – dies ist der Ordnungsbehörde schriftlich zu versichern. Wer den Hund weniger als 3 Jahre hält, muss den Sachkundetest ablegen. BEFREIT sind: Inhaber von Jagdscheinen oder Personen mit bestandener Jägerprüfung; Inhaber einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG (Zucht oder Haltung von Hunden); Tierärztinnen/Tierärzte und Inhaber einer Berufserlaubnis nach der Bundes-Tierärzteordnung; Polizeihundeführerinnen und -führer; Personen, die nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen. Für GEFÄHRLICHE Hunde (§ 3: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte Hunde) muss die Sachkunde durch Bescheinigung des AMTLICHEN Tierarztes erbracht werden. Für Hunde bestimmter Rassen nach § 10 (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen) gilt Erlaubnispflicht. GEBÜHREN (Beispiel Stadt Münster): Anzeige eines großen Hundes 25 €, Erlaubnis für gefährliche Hunde/§10-Rassen 100 €, Befreiung von der Anlein-/Maulkorbpflicht 25 €; die Prüfungsgebühr des Tierarztes kommt hinzu.

Leinenpflicht

KEINE landesweite ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde. GROSSE HUNDE (§ 11 Abs. 6 LHundG NRW): außerhalb eines befriedeten Besitztums INNERHALB im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen – dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. GEFÄHRLICHE HUNDE und § 10-RASSEN: Leine UND beißsicherer Maulkorb (oder gleichwertige Vorrichtung, z.B. Halti) außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern; wer den Hund ausführt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Sachkunde sowie Zuverlässigkeit nachweisen; Ausnahmegenehmigungen sind auf Antrag möglich. Sonstige Hunde: Anleinpflicht in bebauten Gebieten, Fußgängerzonen, Parks und bei Veranstaltungen nach kommunaler Regelung. WALD: Nach § 2 Abs. 3 Landesforstgesetz NRW besteht Anleinpflicht AUSSERHALB der Wege; auf Waldwegen dürfen Hunde frei laufen, solange sie im Einwirkungsbereich der begleitenden Person bleiben – dies hat das OVG NRW bestätigt. Ausnahmen für Jagdhunde bei der Jagdausübung und Polizeihunde. Brut- und Setzzeit: NRW kennt KEINE gesonderte landesweite Brut-/Setzzeit-Leinenpflicht – die forstrechtliche Regelung gilt ganzjährig; ergänzend können Schutzgebietsverordnungen und kommunale Verordnungen strengere Regeln vorsehen.

Kennzeichnung & Registrierung

CHIPPFLICHT für gefährliche Hunde, § 10-Rassen UND große Hunde nach § 11 Abs. 2 LHundG NRW: Kennzeichnung per Mikrochip beim Tierarzt auf Kosten des Halters. Die Identität des Hundes – Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Fellfarbe und Chipnummer – ist dem Ordnungsamt mitzuteilen. Kein landesweites Hunderegister; die Meldung erfolgt bei der örtlichen Ordnungsbehörde. Für kleine Hunde unter 20 kg und unter 40 cm besteht keine landesrechtliche Chippflicht.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Die 20/40-Regel macht NRW zum Bundesland mit der breitesten größenbezogenen Halterpflicht – betroffen sind praktisch alle mittelgroßen und großen Rassen (Labrador, Golden Retriever, Schäferhund, Border Collie, Boxer usw.), da bereits EIN Kriterium (40 cm ODER 20 kg) genügt. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW): Pflicht für gefährliche Hunde, § 10-Rassen und große Hunde – Mindestdeckung 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden; Nachweis durch Kopie der Police. Weitere Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis bei gefährlichen Hunden und § 10-Rassen), ausbruchsichere Unterbringung bei gefährlichen Hunden und § 10-Rassen.

Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen

Pflicht für gelistete und große Hunde. Keine Pflicht für alle Hunde, aber sehr breit: gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen UND große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) müssen versichert sein (LHundG NRW).

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen

Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):

StadtErster HundZweiter HundListenhund
Köln174 €174 €
Düsseldorf96 €150 €600 €
Dortmund156 €204 €468 €
Essen156 €216 €852 €
Duisburg132 €168 €
Bochum168 €192 €
Wuppertal160 €288 €1000 €
Bielefeld144 €156 €
Bonn162 €210 €840 €
Münster120 €132 €750 €
Mönchengladbach138 €165.6 €720 €
Gelsenkirchen129 €147 €672 €
Aachen120 €144 €720 €
Krefeld112 €130 €800 €
Oberhausen168 €252 €850 €

Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Nordrhein-Westfalen als gefährlich?

Nordrhein-Westfalen führt eine Rasseliste mit 14 Einträgen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff und weitere. Rechtsgrundlage: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis?

SACHKUNDEPFLICHT FÜR GROSSE HUNDE – die praktisch relevanteste Regelung in NRW. Nach § 11 Abs. 2 LHundG NRW gilt als „großer Hund" jeder Hund, der AUSGEWACHSEN eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm ODER ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (die 20/40-Regel – es genügt EIN Kriterium). Für diese Hunde besteht ANZEIGEPFLICHT beim Ordnungsamt und Sachkundepflicht nach § 11 Abs. 4 LHundG NRW. NACHWEIS: Sachkundetest bei einem autorisierten/amtlichen Tierarzt oder – für § 11-Hunde – bei anerkannten Sachverständigen bzw. anerkannten sachverständigen Stellen (§§ 10 Abs. 3, 11 Abs. 3 LHundG). AL

Ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen Pflicht?

Keine Pflicht für alle Hunde, aber sehr breit: gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen UND große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) müssen versichert sein (LHundG NRW). Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.

Wie viel Hundesteuer zahle ich in Nordrhein-Westfalen?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Nordrhein-Westfalen: Köln 174 €, Düsseldorf 96 €, Dortmund 156 €, Essen 156 €, Duisburg 132 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 1000 € pro Jahr).

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

recht.nrw.de · PRIMÄRQUELLE — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.