Was gilt bei mir?

Hundegesetz Berlin: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten

In Berlin gilt: Es gibt eine Rasseliste mit 4 Einträgen, die Hundehaftpflicht ist für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen

Die Rasseliste in Berlin

Einstufig. § 5 Abs. 1 HundeG definiert gefährliche Hunde abstrakt; die konkrete Rasseliste steht in § 1 GefHuVO (3 Rassen). Daneben § 5 Abs. 3: behördliche Einzelfallfeststellung wegen Verhaltens. § 5 Abs. 2: Wenn wesentliche Merkmale des Phänotyps die Zuordnung zu einer gelisteten Rasse/Kreuzung rechtfertigen, gilt der Hund als gefährlich. Berlin hat die frühere längere Liste (ca. 10 Rassen aus dem Gesetz von 2004) mit der Reform 2016 auf 3 Rassen reduziert.

Pitbull-TerrierAmerican Staffordshire-TerrierBullterriersowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden

Widerlegbar? NEIN — die rassebedingte Gefährlichkeitseinstufung ist NICHT durch Wesenstest widerlegbar. Amtliche Aussage der Senatsverwaltung: 'Auch bei bestandener Sachkundeprüfung und positivem Wesenstest kann ein auf Grund seiner Rassezugehörigkeit gefährlicher Hund nicht von der Maulkorbpflicht befreit werden.' Die Maulkorbpflicht (§ 20 Abs. 1) bleibt bestehen; Ausnahmen nur bei tierärztlicher Indikation (§ 20 Abs. 2). Der Wesenstest (§ 9) ist keine Widerlegung, sondern PFLICHT-Nachweis: nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 binnen 8 Wochen nach der Anzeige vorzulegen (bei Hunden unter 15 Monaten binnen 4 Wochen nach Erreichen des 15. Lebensmonats); ein negatives Ergebnis verhindert die Plakette. Ein positiver Wese

Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen

Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.

Rechtsgrundlage: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 436), in Kraft seit 22. Juli 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2023 (in Kraft 1. Januar 2024); dazu Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 des Hundegesetzes (Gefährliche-Hunde-Verordnung – GefHuVO) vom 22. August 2016. Stand: geprüft 29.07.2026.

Deine Pflichten als Halter in Berlin

Sachkundenachweis / Hundeführerschein

Sachkundenachweis ist NICHT für alle Halter Pflicht – er ist der Schlüssel zur Befreiung von der generellen Leinenpflicht (§ 6 HundeG Bln i.V.m. §§ 7–13 HundeG-DVO). Wer den Hund angeleint führt, braucht keinen Nachweis. PRÜFUNG: theoretischer Teil 30 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten, 70 % richtig erforderlich; praktischer Teil mit dem konkreten Hund (mindestens 1 Jahr alt), Prüfung des Gehorsams; abgenommen von zugelassenen Sachverständigen bzw. anerkannten Vereinen und nichtstaatlichen Einrichtungen. WICHTIG: Die Bescheinigung gilt nur für einen bestimmten Hund UND eine bestimmte Person – bei einem weiteren Hund ist sie erneut abzulegen. AUSNAHMEN/BEFREIUNGEN: (1) Bestandshunde, deren Haltung bereits vor dem 22. Juli 2016 begonnen hat (Nachweis z.B. über Haftpflichtpolice, Steuerbescheid, Heimtierausweis, Registrierung) – für diese gilt weder Sachkunde- noch die generelle Leinenpflicht; (2) Tierärztinnen/Tierärzte und Diensthundeführer; (3) wer nachweislich im zurückliegenden 5-Jahres-Zeitraum 3 Jahre beanstandungsfrei einen Hund gehalten hat (dann ohne Mindestalter des aktuellen Hundes). Sachkundebescheinigungen aus anderen Bundesländern werden anerkannt. Gefährliche Hunde: Sachkunde, Haftpflichtnachweis und Wesenstest sind innerhalb von 8 Wochen nach der Anzeige zu erbringen. Gebühren der Prüfung sind anbieterabhängig; für die behördliche Bescheinigung fällt eine Verwaltungsgebühr an.

Leinenpflicht

GENERELLE ANLEINPFLICHT im gesamten Stadtgebiet seit 1. Januar 2019 (HundeG-DVO) – Ausnahme: ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen sowie Bestandshunde (Haltungsbeginn vor 22.07.2016). Mit gültiger Sachkundebescheinigung ist Freilauf zulässig auf unbelebten Straßen, Plätzen und Brachflächen – NICHT jedoch in Grün- und Erholungsanlagen, in Wäldern ohne Freigabe, auf Sport- und Campingplätzen, in Treppenhäusern, öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, in Fußgängerzonen mit Menschenansammlungen und bei läufigen Hündinnen. Für Listenhunde bleibt die Leinenpflicht auch mit Sachkundebescheinigung bestehen (Befreiung nur im Einzelfall). Brut- und Setzzeit: keine gesonderte Regelung erforderlich, da ohnehin ganzjährige Leinenpflicht gilt.

Kennzeichnung & Registrierung

CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE: § 4 HundeG Bln – elektronische Kennzeichnung mit Transponder nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei neu angeschafften Hunden ab Haltungsbeginn (Bestandshunde vor 01.01.2022: Übergangsfrist bis 01.07.2022). REGISTRIERUNGSPFLICHT im zentralen Berliner Hunderegister seit 1. Januar 2022 für alle, die in Berlin dauerhaft einen Hund halten – Anmeldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug. Gebühren: 17,50 € online, 26,50 € telefonisch/schriftlich. Seit 01.01.2024 gilt die An- und Abmeldung im Register zugleich als steuerliche An- und Abmeldung beim Finanzamt. Verstoß: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 10.000 €.

Besonderheiten in Berlin

Haftpflichtversicherung ist für ALLE Hunde Pflicht – Mindestdeckungssumme 1 Mio. Euro, maximale Selbstbeteiligung 500 € pro Versicherungsjahr (höhere Anforderung als in den meisten Ländern). Listenhunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Kreuzungen): Anzeigepflicht beim Ordnungsamt unverzüglich nach Erwerb, Maulkorbpflicht ab dem 7. Lebensmonat, Wesenstest. Rechtsgrundlagen: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG) vom 22. Juli 2016; Hundegesetz-Durchführungsverordnung (HundeG-DVO) in Kraft seit 01.01.2019; Gefährliche-Hunde-Verordnung.

Hundehaftpflicht in Berlin

Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Pflicht für alle Hunde (Berliner Hundegesetz), Mindestdeckung 1 Mio. Euro.

Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich

Hundesteuer in Berlin

Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):

StadtErster HundZweiter HundListenhund
Berlin120 €180 €

Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Bevor du dich entscheidest

Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.

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Häufige Fragen

Welche Hunde gelten in Berlin als gefährlich?

Berlin führt eine Rasseliste mit 4 Einträgen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier, sowie Hunde aus Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Rechtsgrundlage: Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.

Brauche ich in Berlin einen Sachkundenachweis?

Sachkundenachweis ist NICHT für alle Halter Pflicht – er ist der Schlüssel zur Befreiung von der generellen Leinenpflicht (§ 6 HundeG Bln i.V.m. §§ 7–13 HundeG-DVO). Wer den Hund angeleint führt, braucht keinen Nachweis. PRÜFUNG: theoretischer Teil 30 Multiple-Choice-Fragen, 45 Minuten, 70 % richtig erforderlich; praktischer Teil mit dem konkreten Hund (mindestens 1 Jahr alt), Prüfung des Gehorsams; abgenommen von zugelassenen Sachverständigen bzw. anerkannten Vereinen und nichtstaatlichen Einrichtungen. WICHTIG: Die Bescheinigung gilt nur für einen bestimmten Hund UND eine bestimmte Person –

Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Ja. In Berlin ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht für alle Hunde (Berliner Hundegesetz), Mindestdeckung 1 Mio. Euro.

Wie viel Hundesteuer zahle ich in Berlin?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Berlin: Berlin 120 € pro Jahr für den ersten Hund.

Du ziehst um oder vergleichst?

Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:

✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich

Quellen & Stand

berlin.de · Senatsverwaltung — Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.