Was gilt bei mir?
Hundegesetz Schleswig-Holstein: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen
Rasseliste in Schleswig-Holstein: keine
Gute Nachricht: Schleswig-Holstein führt keine Rasseliste. Kein Hund gilt hier allein wegen seiner Rasse als gefährlich — entscheidend ist ausschließlich das Verhalten des einzelnen Tieres. KEINE Kategorien, KEINE Rasseliste. Amtliche Aussage des Landes: 'In Schleswig-Holstein werden Hunde nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft.' Die frühere Rasseliste wurde mit der Reform 2015/2016 ersatzlos gestrichen; nach § 21 Abs. 3 waren bestehende Einstufungen, die ausschließlich auf der Rassezugehörigkeit beruhten, zu widerrufen. Gefährlichkeit wird ausschließlich verhalten
Rechtsgrundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 193), in Kraft seit 1. Januar 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2022 (GVOBl. S. 301); ergänzend Landesverordnung über den Wesenstest nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (GefHuGWesTestV SH) vom 26. November 2019 sowie die Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz (VwV-HundeG). Es löste das frühere Gefahrhundegesetz (GefHG) ab. Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Schleswig-Holstein
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
SACHKUNDE IST FREIWILLIG – und das ist die schleswig-holsteinische Besonderheit: Nach § 4 HundeG SH können Hundehalterinnen und Hundehalter eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen; die zuständige Behörde bzw. Gemeinde kann daraufhin eine ERMÄSSIGUNG DER HUNDESTEUER vorsehen, wenn sie dies in ihrer Gebühren- bzw. Steuersatzung geregelt hat. Es gibt also einen finanziellen Anreiz statt einer Pflicht. VERPFLICHTEND wird der Sachkundenachweis erst, wenn ein Hund behördlich als gefährlich eingestuft wurde – etwa nach einem Beißvorfall; dann sind theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfungen werden von Personen oder Institutionen mit Erlaubnis zur gewerblichen Hundeausbildung durchgeführt. Kosten sind anbieterabhängig und nicht landesrechtlich festgelegt.
Leinenpflicht
Leinenpflicht für ALLE Hunde in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen nach § 3 Abs. 2 HundeG SH – zur Sicherstellung der sicheren Beherrschung des Hundes. Betroffen sind insbesondere Orte mit starkem Publikumsverkehr: Fußgängerzonen, Versammlungen, Parks, Mehrfamilienhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und Sportanlagen. Eine landesweite ganzjährige Leinenpflicht auf allen Flächen besteht nicht; darüber hinausgehende Regelungen treffen Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen. Brut- und Setzzeit: Das HundeG SH enthält KEINE Brut-/Setzzeit-Regelung. NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: Ob und in welchem Umfang das Landeswaldgesetz bzw. das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein eine landesweite Anleinpflicht im Wald oder während der Brut- und Setzzeit vorsehen, konnte ich nicht im amtlichen Gesetzestext belegen – diese Angabe sollte vor Veröffentlichung gesondert geprüft werden.
Kennzeichnung & Registrierung
CHIPPFLICHT FÜR ALLE HUNDE (§ 5 HundeG SH): Alle Hunde müssen nach dem dritten Lebensmonat dauerhaft elektronisch mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden – Mikrochip nach ISO-Norm 11784, ablesbar mit Lesegeräten nach ISO-Norm 11785, implantiert unter der Haut. ZUSÄTZLICH § 3 Abs. 5 HundeG SH: Außerhalb eines ausbruchsicheren Grundstücks muss der Hund eine Kennzeichnung mit sich führen, die die Identifizierung der Hundehalterin oder des Hundehalters erlaubt (z.B. Marke am Halsband). Ein zentrales Landeshunderegister besteht nicht; die Registrierung bei TASSO oder FINDEFIX wird empfohlen.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
KEINE RASSELISTE MEHR – Schleswig-Holstein hat die Rasseliste mit dem neuen Hundegesetz zum 1. Januar 2016 abgeschafft (es ersetzte das frühere Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren, GefHG). Die Einstufung als gefährlich erfolgt ausschließlich einzelfallbezogen: Beißattacken auf Menschen, wiederholtes aggressives Verhalten, Angriffe auf andere Tiere, unkontrolliertes Hetzen oder Reißen. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: für normale Hunde als SOLL-Vorschrift mit empfohlener Mindestdeckung von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden; verpflichtend nur für Halter gefährlich eingestufter Hunde. „AMNESTIEREGELUNG": Die Einstufung als gefährlich kann nach zwei Jahren zurückgenommen werden, wenn ein Wesenstest erfolgreich bestanden wurde und eine positive Begutachtung durch einen Fachtierarzt vorliegt – eine Rehabilitationsmöglichkeit, die es in dieser Form nicht in allen Ländern gibt.
Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein
Gesetzliche Pflicht für alle Hunde. Versicherungsgebot für alle Halter seit 2016 (HundeG SH); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden. In begründeten Härtefällen wird fehlende Versicherung nicht geahndet — nicht jedoch bei gefährlichen Hunden.
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Hundesteuer in Schleswig-Holstein
Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| Kiel | 150 € | 225 € | — |
| Lübeck | 156 € | 156 € | 684 € |
Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
Weiter: Listenhunde im Bundesland-Vergleich · Haftpflicht-Pflicht nach Land · Was ein Hund wirklich kostet
Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Schleswig-Holstein als gefährlich?
Schleswig-Holstein hat keine Rasseliste. Ein Hund gilt hier nur dann als gefährlich, wenn die Behörde das im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt. Rechtsgrundlage: Gesetz über das Halten von Hunden.
Brauche ich in Schleswig-Holstein einen Sachkundenachweis?
SACHKUNDE IST FREIWILLIG – und das ist die schleswig-holsteinische Besonderheit: Nach § 4 HundeG SH können Hundehalterinnen und Hundehalter eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen; die zuständige Behörde bzw. Gemeinde kann daraufhin eine ERMÄSSIGUNG DER HUNDESTEUER vorsehen, wenn sie dies in ihrer Gebühren- bzw. Steuersatzung geregelt hat. Es gibt also einen finanziellen Anreiz statt einer Pflicht. VERPFLICHTEND wird der Sachkundenachweis erst, wenn ein Hund behördlich als gefährlich eingestuft wurde – etwa nach einem Beißvorfall; dann sind theoretische und praktische Prüfung
Ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein Pflicht?
Ja. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Versicherungsgebot für alle Halter seit 2016 (HundeG SH); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden. In begründeten Härtefällen wird fehlende Versicherung nicht geahndet — nicht jedoch bei gefährlichen Hunden.
Wie viel Hundesteuer zahle ich in Schleswig-Holstein?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Schleswig-Holstein: Kiel 150 €, Lübeck 156 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 684 € pro Jahr).
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
schleswig-holstein.de · Land
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.