Was gilt bei mir?
Hundegesetz Rheinland-Pfalz: Rasseliste, Sachkunde & Pflichten
Rasseliste Deine Pflichten Haftpflicht Hundesteuer Quellen
Die Rasseliste in Rheinland-Pfalz
EINSTUFIG. § 1 Abs. 1 definiert gefährliche Hunde verhaltensbezogen (bissig erwiesen; Wild oder Vieh hetzen oder reißen; Menschen in aggressiver oder Gefahr drohender Weise angesprungen; über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe entwickelt). § 1 Abs. 2 stellt die gelisteten Rassen diesen ohne Weiteres gleich: 'Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.' Rechtsfolgen: Erlaubnispflicht mit berechtigtem Interesse (§ 3), Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot (§ 2 Abs. 1), Soll-Anordnung der Unfruchtbarmachung (§ 2 Abs. 2), Sachkundeprüfung nach Standards der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz (§ 3 Abs. 2), Haftpflichtversicherung.
Widerlegbar? NEIN — UNWIDERLEGBAR. Das LHundG Rheinland-Pfalz sieht KEINEN Wesenstest und KEIN Negativzeugnis zur Widerlegung der Gefährlichkeit vor. § 1 Abs. 2 ist als gesetzliche Gleichstellung formuliert ('sind gefährliche Hunde'), nicht als widerlegbare Vermutung. Die in § 3 Abs. 2 geregelte Sachkundeprüfung ist HALTERBEZOGEN (sie gilt nur in Verbindung mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde) und betrifft nicht die Einstufung des Hundes. Einzige Einschränkung nach den Durchführungshinweisen (Nr. 1.5.1/1.5.2): Bei Mischlingshunden werden nur solche Abkömmlinge erfasst, bei denen die für die Rasse bzw. den Typ maßgeblichen Merkmale noch SIGNIFIKANT in Erscheinung treten; kommt die Behörde – ggf. nach
Diese Rassen aus unserer Datenbank sind betroffen
Der Abgleich erfolgt über den Rassenamen — im Zweifel entscheidet die Behörde anhand des Phänotyps.
Rechtsgrundlage: Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 576, BS 2012-10), in Kraft seit 1. Januar 2005; seither unverändert. Es löste die Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – vom 30. Juni 2000 ab. Ergänzend: Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 10. Mai 2006 (Durchführungshinweise). Stand: geprüft 29.07.2026.
Deine Pflichten als Halter in Rheinland-Pfalz
Sachkundenachweis / Hundeführerschein
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist ausschließlich Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LHundG). NACHWEIS (§ 3 Abs. 2): durch Bescheinigung einer von der LANDESTIERÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ benannten sachverständigen Person oder Stelle über eine nach deren Prüfungsstandards erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. WICHTIG: Der Nachweis gilt für die Halterin oder den Halter NUR in Verbindung mit dem Hund, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. Sachkundebescheinigungen aus anderen Bundesländern werden anerkannt, sofern sie den Prüfungsstandards der Landestierärztekammer RLP entsprechen. Weitere Erlaubnisvoraussetzungen: berechtigtes Interesse an der Haltung, Vollendung des 18. Lebensjahres, Zuverlässigkeit (unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Stellungnahme der Polizeidienststelle) und Nachweis der Haftpflichtversicherung. Tierheime mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG sind für die dort untergebrachten Hunde ausgenommen.
Leinenpflicht
KEINE landesweite Leinenpflicht für normale Hunde – das LHundG regelt ausschließlich gefährliche Hunde. Nach § 5 LHundG sind gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums anzuleinen. Für alle übrigen Hunde bestimmen Städte und Gemeinden die Leinenpflicht in eigenen Gefahrenabwehr- bzw. Polizeiverordnungen. Brut- und Setzzeit: keine Regelung im LHundG; entsprechende Anleinpflichten ergeben sich aus Naturschutz-, Jagd- und Waldrecht sowie kommunalen Satzungen. NICHT ABSCHLIESSEND VERIFIZIERT: eine landesweite gesetzliche Brut-/Setzzeit-Leinenpflicht konnte ich für Rheinland-Pfalz nicht im Original belegen.
Kennzeichnung & Registrierung
KEINE Chippflicht für alle Hunde und kein Landeshunderegister. Nach § 4 Abs. 3 LHundG sind nur GEFÄHRLICHE Hunde durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen, sodass ihre Identität und Gefährlichkeit festgestellt werden kann; die Kennzeichnung hat durch eine praktizierende Tierärztin oder einen praktizierenden Tierarzt zu erfolgen und ist der Behörde durch tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rasseliste in § 1 Abs. 2 LHundG: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen – sie gelten kraft Gesetzes als gefährlich. Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 1); die Behörde SOLL die Unfruchtbarmachung anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht (§ 2 Abs. 2). HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (§ 4 Abs. 2): nur für gefährliche Hunde – Mindestversicherungssumme 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Für normale Hunde besteht keine landesrechtliche Versicherungspflicht (dennoch dringend empfohlen). Das LHundG vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 576) ist seit Inkrafttreten inhaltlich unverändert – Rheinland-Pfalz gehört damit zu den Ländern mit den wenigsten allgemeinen Halterpflichten.
Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz
Pflicht für gelistete und große Hunde. Pflicht nur für gefährliche Hunde (LHundG RLP); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden.
Der Halter haftet für Schäden seines Hundes unbegrenzt und verschuldensunabhängig (§ 833 BGB) — auch dort, wo keine Versicherungspflicht besteht. Alle 16 Bundesländer im Vergleich
Hundesteuer in Rheinland-Pfalz
Die Hundesteuer setzt jede Gemeinde selbst fest. Diese Sätze gelten in den größten Städten des Landes (Ersthund pro Jahr):
| Stadt | Erster Hund | Zweiter Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Mainz | 186 € | 216 € | 600 € |
Anmeldung beim Steueramt der Wohnsitzgemeinde, meist binnen zwei bis vier Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Bevor du dich entscheidest
Rechtliche Auflagen sind ein K.-o.-Kriterium, das die meisten erst nach dem Kauf entdecken. Unser Test berücksichtigt sie von Anfang an — zusammen mit Wohnsituation, Zeit und Erfahrung.
Weiter: Listenhunde im Bundesland-Vergleich · Haftpflicht-Pflicht nach Land · Was ein Hund wirklich kostet
Häufige Fragen
Welche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich?
Rheinland-Pfalz führt eine Rasseliste mit 4 Einträgen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier, sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen. Rechtsgrundlage: Landesgesetz über gefährliche Hunde. Die Einstufung ist im Einzelfall widerlegbar.
Brauche ich in Rheinland-Pfalz einen Sachkundenachweis?
KEINE Sachkundepflicht für alle Halter. Sachkunde ist ausschließlich Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 LHundG). NACHWEIS (§ 3 Abs. 2): durch Bescheinigung einer von der LANDESTIERÄRZTEKAMMER RHEINLAND-PFALZ benannten sachverständigen Person oder Stelle über eine nach deren Prüfungsstandards erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung. WICHTIG: Der Nachweis gilt für die Halterin oder den Halter NUR in Verbindung mit dem Hund, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. Sachkundebescheinigungen aus anderen Bundesländern werden anerkannt, sofern sie den Prüfung
Ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz Pflicht?
Pflicht nur für gefährliche Hunde (LHundG RLP); mind. 500.000 Euro Personen-/250.000 Euro Sachschäden. Unabhängig davon haftet jeder Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden seines Hundes.
Wie viel Hundesteuer zahle ich in Rheinland-Pfalz?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterscheidet sich je Gemeinde. Beispiele aus Rheinland-Pfalz: Mainz 186 € pro Jahr für den ersten Hund. Für Listenhunde liegen die Sätze deutlich höher (bis 600 € pro Jahr).
Du ziehst um oder vergleichst?
Hunderecht endet an der Landesgrenze — derselbe Hund kann nebenan anders eingestuft werden. Die Rechtslage der anderen Länder:
✓ = kein Bundesland mit Rasseliste · Alle 16 im Vergleich
Quellen & Stand
landesrecht.rlp.de · PRIMÄRQUELLE
— Stand 2026-07-24, geprüft von Alexander Kaminski — Redaktion Welcher Hund?.
Recherchiert aus Landesgesetzen und kommunalen Satzungen, adversarial gegengeprüft (12 Befunde korrigiert). Keine Rechtsberatung — im Zweifel gilt die Auskunft der zuständigen Behörde. Rasselisten und Steuersätze ändern sich.